Wir sind endlich durch und das Verfahren ist fast abgeschlossen. Jetzt müssen wir nur noch auf den schriftlichen Beschluss warten und dann sind wir endlich offiziell beide Eltern unserer süßen Kleinen. Puh, das wäre also erst mal geschafft und bei der Richterin durfte ich auch noch ein wenig über unsere Familienkonstellationen erzählen, so z.B.. dass die Dauer einer Verpartnerung nichts über die Dauer oder die Stabilität einer Beziehung aussagt. Weil eine Verpartnerung eben nicht das gleiche ist, wie eine Ehe. Und ich fand ihr Interesse toll, denn sie meinte, dass sie so etwas eigentlich nie so erfahren würde. Die Dame vom JA hatte Befürchtungen gemaßregelt zu werden, weil der Bericht so lange bei Ihr lag. Was aber nicht der Fall war. Denn die Richterin bevorzugte abermals die Ausrede Auslandsbezug und Landesjugendamt. Mir war das im Endeffekt egal, denn was sie mir heute nochmal bestätigt hatte ist, im Todesfalle des leibliche Elternteils würde die Adoption auf jeden Fall durchgeführt werden. Das sollte wohl auch genauso im notariellen Antrag stehen. Quasi eine testamentarischen Verfügung der leiblichen Mutter im Antrag.
Es lief alles wieder mal sehr entspannt ab. Wir sind vielleicht auch zwischen schweren Fällen immer wieder ein Abwechslung für die Richter. Denn so schwierig ist unsere Familiensituation ja nun wirklich nicht.








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