So habe ich heute den Spiegel online Newsletter gelesen. Von da begrüßte mich die Überschrift Neue Erbschaftsteuer begünstigt Ehepartner und Kinder erst mal mit einem Schreck. ‘Sie haben sich geeinigt.’ schoss es durch meinen Kopf und ‘Mist, natürlich sind wir nicht berücksichtigt worden.’. Aber da ich ja mir mein Urteil nicht nur anhand von Überschriften bilde, gab es folgendes Hinterfragungswürdiges zu lesen.
Es sei sichergestellt, dass in Familien auch künftig Werte wie das eigene Haus ohne Steuerbelastung an die nächste Generation weitergegeben werden können.
Ja gut, nur wer ist denn bei Euch alles Familie? Da gibt es in der Politik ja gern mal zweierlei Maß. Es folgte.
# Für nächste Angehörige wie Ehegatten liegt der Freibetrag künftig bei 500.000 Euro (bisher 307.000).
# Für jedes Kind wird der Freibetrag auf 400.000 Euro erhöht (bisher: 207.000)
Ja und darauf folgt natürlich das unweigerliche.
Weil das jährliche Steueraufkommen von vier Milliarden Euro nicht geschmälert werden sollte, müssen andere Erben draufzahlen.
Das heißt dann im Klartext, entfernte Verwandte und Fremde, also wir. Aber der Text geht ja noch weiter, also kam ein paar Zeilen später:
Eine Härtefallregel gibt es für eingetragene Lebenspartner: Sie müssen zwar die höheren Steuersätze in der Klasse III zahlen, bekommen aber den Freibetrag eines Ehepartners zugestanden.
„Härtefallregel“, sind die ganz dicht? Das ist das besch… an dem LPartG. Alles muss immer extra verhandelt werden und fördert unmögliche sprachliche Definitionsvarianten zu Tage. Natürlich lacht mein Auge, da die staatliche Enteignung damit abgewendet ist, aber heulen könnte ich über die sprachliche Formulierung und vor allem, dass eben nur der Freibetrag zugestanden wurde. Der Rest wird immer noch so versteuert, als ob wir Fremde wären und keinerlei Verantwortung füreinander übernehmen würden. Wie krank ist der Staat, welcher so eine perfide Doppelmoral immer und immer wieder bestätigt.




Merci!!!
Frau Raab (um Heinz Erhardt zu bemühen) ist ein großer weißer Vogel!
Schau mal bei
http://www.abgeordnetenwatch.de
da steht zu den einzelnen Abgeordneten, wie sie sich bei den letzten Abstimmungen verhalten haben.
Oder hier
http://www.bundestag.de
Für die Landtage dürfte es ähnliches geben.
Schreib’ Deine Abgeordneten oder die, die es werden wollen, ruhig mal an. Wolfgang Bosbach, von mir nie gewählter, aber für mich zuständiger Abgeordneter bekommt auch hin und wieder Post von mir, z.B.
Wenn die geistige Sonne tief steht auf The Gay Dissenter
Ja zu den Menschen fällt mir ja ein ganz besonderes Mitglied der CSU im Bundestag ein. Wenn es nicht so traurig wäre, dann könnte frau über ihr Verhalten nur lachen. Ich meine diese hier.
. Wie ist das denn feststellbar und was mache ich, wenn ich in meinem Wahlkreis nicht einen einzigen menschlich eingestellten Abgeordneten habe. Sollte ich die dann alles vor der nächsten Wahl anschreiben und standartisiert nachfragen, wie sie zu homorechtlichen Angelegenheiten stehen?
Du hast natürlich völlig Recht. Es sind die einzelnen Mitglieder, welche diskriminieren. Nur eine kurze Anmerkung zu Deinem ersten Kommentar hier: „Wie welcher Abgeordnete abstimmt, ist in der Regel leicht feststellbar.“ Könntest Du mich auch hier ein wenig anschubsen
Hab’ gerne geschubst…
Worauf ich hinaus wollte, ist jetzt etwas untergegangen. Mir ging es eigentlich darum, deutlich zu machen, dass uns nicht irgendein nicht so recht fassbares Gebilde, dass wir Staat nennen, diskriminiert. Sondern es sind namentlich benennbare Menschen. Leider aber verstecken sich viele Menschen dann hinter dem Staat, und behaupten sie müssten so handeln, wie sie es tun, weil der Staat, die Gesetze es so wollen und schieben ihre Verantwortung ab.
LG,
Stefan
bartynova hat’s geschafft und das offizielle Ergebnispapier der Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe zur Reform der Erbschaft- und Schenkungssteuer beim Bundesfinanzministerium aufgetrieben.
Und da steht dann nur etwas unter Weitere Punkte.
Zu lesen ist da:
o Behandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften: Steuerklasse III, aber
persönlicher Freibetrag in Höhe von 500000 Euro
Da hast Du mir ja wenigstens eine Befürchtung genommen. Automatisch ist gut!!! „Außergewöhnliche Belastung“ ist gut.
Also wirklich, wer denkt sich denn so etwas aus.
Was die Bundesregierung betrifft, habe ich mich da wohl nicht korrekt ausgedrückt. Ich meinte, wie Du richtig erkannt hast, den Bundestag und Bundesrat, primär aber den Bundestag, wenn ich Volker Beck richtig verstanden habe. So und damit es wirklich eindeutig ist, meine ich einen Bereich der Legislativen auf Bundesebene.
Als Ostkind (ist das mal ne blöde Ausrede?) möge mir vergeben werden, dass ich mich in dem Bereich wohl nicht so berauschend weitergebildet habe. OK, ich weiß, was ich bei einer Wahl tun muss. Aber die Gewaltenteilung war mir schon während der Abizeit ein Dorn im Auge. Aber da ich immer älter und „weiser“ werde, kann ab und zu mal eine Nachhilfestunde in korrektem politischen Begriffsgebrauch nicht fehlen. Ich danke Dir für das Hinschubsen zu einer IMHO doch wichtigen Weiterbildung. Und nicht lachen, das meine ich ernst. Traurig finde ich eher, dass mich meine natürliche Neugier nicht dazu getrieben hat.
@Pat
Nein, es wird schon „automatisch laufen“. In der Erbschaftsteuererklärung wird es wohl so sein, dass durch ankreuzen oder eintragen mitzuteilen ist, dass eine Lebenspartnerschaft im Sinne LPartG mit dem oder der Verstorbenen bestanden hat. Dann wird der Freibetrag automatisch gewährt. Mann/Frau wird nicht als Bittsteller auftreten müssen. Insofern wird es anders laufen als im Einkommensteuerrecht. Dort ist der Lebenspartner/die Lebenspartnerin allenfalls eine „außergewöhnliche Belastung“, die nur steuerliche Anerkennung findet, wenn meine seine höchstpersönlichen Verhältnisse offenbart.
Mit meinem Hinweis auf die Bundesregierung bzw den Bundestag wollte ich nur deutlich machen, dass nicht die Bundesregierung das Erbschaftsteuergesetz beschließt, sondern der Bundestag und der Bundesrat. Aber natürlich ist schon die Gesetzesvorlage der Regierung diskriminierend. Siehe hierzu auch in meinem Blog
Gleichstellung von Lebenspartnerschaften auf The Gay Dissenter
Also so etwas wie von Dir zu lesen ist schon richtig klasse. Danke.
Deinen Text lesend bin ich auch deinen Reaktionen gefolgt, also selber emotional so. Als ich beim kursiven „Eine Härtefallregel gibt es für eingetragene …“ ankam, flippte ich schon innerlich aus – und habe dann leicht gelacht, dass es dir auch so erging
vermutlich aus Erleichterung, mit meiner Empörung allein schon über diese Wortwahl nicht allein dazustehen.
Ich konnte es leider auch nicht finde, ob die Presseerklärung des Ausschussen mit dem Wort „Härtefallregelung“ operiert. Allerdings finde ich das auch unerheblich. Eigentlich ist es ja egal, wer es macht. Allein die Sonderregelung deutet ja darauf hin, dass uns wieder mal ein Gefallen getan wurde, anstatt es für selbstverständlich zu halten. Und soweit ich weiß ist, falls es sich wirklich um eine Härtefallregelung handelt, dazu immer ein Antrag nötig, damit der Härtefall auch bewilligt wird. Es wird also nicht automatisch laufen.
Ich dachte immer die Regierung sind alle die Regieren. Also auf allen Ebenen. Es gibt demnach nicht genug Unterstützer unter den Regierungsmitgliedern, ergo diskriminiert für mich die Regierung. Da verhältnismäßig mehr Abgeordnete diskriminieren.
Wir sollten uns immer vor Augen halten, dass nicht der Staat als solcher diskriminiert und dass nicht die Regierung diskriminiert, soweit es um formelle Gesetze geht), sondern der Bundes- und die Landtage und der Bundesrat als Gesetzgeber. Im Bundestag und den Landtagen sitzen gewählte Abgeordnete. Wie welcher Abgeordnete abstimmt, ist in der Regel leicht feststellbar. Würden schwule und lesbische Menschen bei ihrem Wahlverhalten mehr das (zu erwartende) Abstimmungsverhalten der Abgeordneten berücksichtigen, wäre mir wohler. Will sagen: Die Abgeordneten, denen die „Härtefallregelung“ zuweit geht oder gerade noch tragbar erscheint, dürften auch mit den Stimmen von schwulen und lesbischen Menschen gewählt worden sein.
Ich habe übrigens nicht nachvollziehen können, ob der Begriff „Härtefallregelung“ schon in offiziellen Verlautbarungen enthalten ist, oder erst durch die Journaille geprägt wurde. Im Steuerrecht ist er allerdings durchaus gebräuchlich (was ihn im jetzt diskutierten Zusammenhang nicht besser macht); auch in der aktuellen Auseinandersetzung um die sogenannte Pendlerpauschale taucht er regelmäßig auf. Offensichtlich ist aus Sicht mancher Politiker und der oberen Bürokratieschichten jeder Bürger, der seine persönlichen Verhältnisse irgendwie im Gesetzesgefüge unseres Staates wiederfinden will, ein Härtefall.
Ja so geht es mir auch. Die meisten Erben, erben eh nie mehr als diese Freibeträge. Das war angeblich schon vorher bei den niedrigeren Freibeträgen für Ehepartner so. Mehr als step by step wird es wohl eh nicht mehr gehen. Das hat das LPartG von 2001 leider verhindert. Es sind ja nur die zustimmungspflichtigen Sachen übrig geblieben. Und über die kann jetzt wohl nur noch scheibchenweise verhandelt werden. Aber nichtsdestotrozt finde ich es heftig, dass eine Regierung trotz Antidiskriminierungsgesetz weiterhin, heftigst diskriminiert und mit zweierlei Maß misst. Und Härtefälle sind wir nicht. Es steht uns zu, dass wir das was wir gemeinsam mit unserem Partner aufgebaut haben, dann nicht an den Staat abtreten müssen.
Also ich war ganz platt, als ich es gelesen habe. Ich hab eigentlich befürchtet, dass sie es nicht schaffen, im Eckpunktepapier irgendwas für Lebenspartnerschaften unter zu bekommen. Und nun doch, der selbe Freibetrag – wow. Da wird gerungen … step by step …
Ich weiß auch, dass es da noch mehr zu tun gibt … aber ich freu mich trotzdem erstmal – man soll die Feste feiern … das motiviert zum weiter machen.
Naja, ich drücke noch die Daumen für die Erledigung der Klage. Eigentlich sollte es ja, nach meinen Informationen, bis zum Herbst erledigt sein. Der ist aber fast rum und dann hat das Gericht noch ausgerechnet den Dezember übrig. Noch sehe ich das nicht.
Nein, ich erwarte kein LPart-Ergänzungsgesetz in dieser Legislaturperiode, aber auch da lass ich mich gern vom Gegenteil überzeugen. Das Blöde ist nur, dass es sicher wieder nur ein Kompromiss werden wird. Da FDP, die Linke und Grüne eben ganz unterschiedliches verhandeln. Aber auch da hoffe ich noch. Ehrlich gesagt, auf die Grünen.
Wie perfide ist das denn ? ICH bedarf also einer Härtefallregelung?! Okay, freuen wir uns alle mal über den Freibetrag(den ich zum jetzigen Zeitpunkt leider auch nicht wirklich brauchen würde), aber was sollen diese halben Sachen? Sie gestehen uns (schöner Ausdruck!) den Freibetrag eines EHEPARTNERS zu, bürden uns aber die Erbschaftssteuer von NICHT-Verwandten auf. Ich raffs nicht! Sind wir nun Ehepartner oder Fremde?
Andere Frage, Pat:
Die dusslige Klage Bayerns wird mit Sicherheit dieses Jahr noch der Vergangenheit angehören, das ist ja wirklich lächerlich! Aber glaubst Du im Ernst, das LPart-Ergänzungsgesetz kommt noch dieses Jahr? Ich glaub da ehrlich gesagt nicht dran. Vor der Wahl kommt doch da gar nix mehr. Aber ich alte Pessimistenunke lass mich gern mal positiv überraschen!
Yes they are. Soweit ich das beurteilen kann, sind es sogar derer drei. Allerdings verfolgen diese sehr unterschiedliche Ziele. Die eine ist so liberal, dass sie dem Staat nicht zu viel auf einmal abverlangen will und eben in Minischritten vorwärts kriecht. Die zweite will gleich jegliches Zusammenleben als eheähnlich deklarieren. Und die dritte ist IMHO die einzige, in der die Mitglieder wissen, wovon sie reden und auch danach handeln. Sobald, hoffentlich wie versprochen dieses Jahr, die Klage Bayerns abgehakt wird, kann ja auch an weiteren Ergänzungen gearbeitet werden und wer weiß schon, wie weit weg wir dann noch von der Möglichkeit sind, auch steuerlich und adoptionsmäßig gleichgestellt zu werden. Was es hier in diesem Land aber wirklich gibt, sind richtig gute Kämpfer, wie ich im Laufe des letzten Jahres sehr überrascht feststellen durfte.
Bleh…well, baby steps, I suppose…
Are there political parties in Germany that are recognising this and are working towards inclusive laws?