Vorboten der Regenbogenfamilienstudie

8 03 2008

Super Neuigkeiten, die ich nicht anders, aber doch nicht so früh erwartet hätte

Da wir gestern den ganzen Tag unterwegs waren, saß ich erst am Abend kurz vor dem Rechner, um vor allem die Emails des Tages zu checken. Und kaum hatte ich das Emailprogramm offen, konnte ich eine überraschende und sehr erfreuliche Email von Deef lesen. Kurze Zeit später bekam ich diese Info dann auch vom LSVD Verteiler geliefert.

Der Artikel, auf den sich die Meldung bezieht, konnte am 05.03.2008 in der Saarbrücker Zeitung gelesen werden. Da die Saarbücker Zeitung leider strukturmäßig so „toll“ aufgebaut ist, kann ich diesen hier nicht verlinken. Wer also den Artikel lesen möchte, begebe sich bitte auf das Archiv der Saarbrücker Zeitung und suche dort nach Regenbogenfamilien.

Die Grundmitteilungen dieses Artikels lassen sich aber schnell zusammenfassen. In der von Brigitte Zypries in Auftrag gegeben Studie „Kinder in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften“ wurden schon 70 von insgesamt 120 Interviews mit Kindern ab 10 Jahren durchgeführt und die Studiendurchführenden haben scheinbar schon Auskunft über ihre vorläufigen Ergebnisse gegeben. Die Leiterin des Instituts, Fabienne Becker-Stoll wird von der Zeitung wie folgt zitiert:

„Wir sehen für die Entwicklung der Kinder keine Nachteile, sondern tendenziell Vorteile – die Eltern setzen sich mit ihrer Rolle und ihren Kindern bewusster auseinander“

Und so heißt es schon vorher im Artikel, dass die Forscher Frau Zypries „eine Gleichstellung im Adoptionsrecht“ empfehlen werden, wenn sich, was ich nicht anders erwarte, da es dazu ja schon genug Studien in den USA gab bzw. gibt, der Trend der Ergebnisse fortsetzen würde. Auch Volker Beck hat auf diese Meldung entsprechend reagiert.

Allerdings wird in allen Meldungen und Reaktionen ausschließlich die Öffnung der Adoption erwähnt, wobei ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, dass das alle Ergebnisse sind, welche die Studie zum Vorschein bringen wird. Ich hoffe inständig, dass diese Studie auch Auswirkungen auf die kommunal sehr unterschiedlich gehandhabten Stiefkindadoptionsverfahren haben wird. Schließlich wurden ja nachweislich auch Eltern interviewt deren Kinder noch nicht auskunftsfähig sind. Und wenn die Studie nur diesem einen Zweck dienen sollte, dann waren diese Stimmen wohl leider nur Schall und Rauch. Meiner Meinung nach wäre das mehr als traurig. Könnte doch mit dieser Studie noch so viel anderes gerade gerückt werden. Da wäre zum Beispiel die finanzielle Benachteiligung oder der Behördenaufwand der anfällt, wenn das Kind eine bestehende Partnerschaft hineingeboren wird und diese Partnerschaft auch die Eltern des Kindes sein sollen.

Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass es höchstwahrscheinlich keine fundamental neuen Erkenntnisse bei der Studie geben wird, aber wer hat die schon erwartet? Interessant könnte aber werden, ob es noch weitere rechtsstaatliche Änderungen neben dem Adoptionsrecht geben wird. Ich für meinen Teil drücke dafür ganz fest die Daumen.


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7 Antworten

12 03 2008
Pat

Ja, das wäre sehr interessant. Danke.

11 03 2008
Ute

Ein früherer Schulkamerad ist inzwischen Anwalt für Familienrecht. Den werde ich beim Klassentreffen am 12. April mal fragen. Vielleicht weiß der mehr.

11 03 2008
Lang gesuchter Studienüberblick « ThinkPink unterm Regenbogen

[...] lange so offensichtliches übersehen werden kann, wenn nicht danach gesucht wird. Da ich ja schon am Frauentag erwähnt habe, existieren im anglophonen Raum schon einige Studien zu meist lesbischen Müttern, weniger schwulen [...]

11 03 2008
Pat

Ja vor drei Jahren müsste noch vor dem Lebenpartnerschaftsergänzungsgesetzt von 2005 gelegen haben. Allerdings wage ich zu bezweifeln, dass sich das bis jetzt geändert hat, da das leider das Dilemma des Lebenspartnerschaftsgesetztes ist. Es ist eben nur ein Alliut und in vielen Sachen liegen Lebensentscheidungen in den Händen fremder Personen. Es wäre aber wirklich interessant, ob es jetzt eventuell gehen würde. Solltet Ihr Euch eventuell nochmal informieren, dann würde ich mich über einen kurzen Hinweis freuen.

11 03 2008
Ute

Ja, das wäre eben diese Sorgerechtsverfügung. Die kann man unabhängig vom Testament verfassen. Man kann auch festlegen, wo die Kinder auf keinen Fall hinsollen und das auch begründen. Und normalerweise wird der Wunsch der Eltern auch berücksichtigt. Bei homosexuellen Paaren allerdings gibt es da wohl Einschränkungen, falls sie als Ersatzeltern ausgesucht werden. Zumindest war das vor drei Jahren noch so, als mein Mann und ich uns darüber informiert haben.

10 03 2008
Pat

Ja, da kann ich Dir nur zustimmen. Aber kann so etwas nicht in einem Testament verfügt werden. Ich war immer der naiven Ansicht, dass die Eltern im Voraus entscheiden können, wenn sie denn wollten, wo die Kinder, falls etwas passieren sollte aufwachsen würden. Meinst Du das hätte dann kein Gewicht?

9 03 2008
Ute

Dann hoffen wir mal das Beste. Ironischerweise ist ein schwules Paar aus dem Freundeskreis dasjenige, das ich mir als Eltern für meine Kinder wünschen würde, wenn meinem Mann und mir etwas zustieße. Die beiden sind humorvoll, ausgeglichen, freundlich, witzig, mitfühlend, intelligent und ein tolles, sich liebendes Paar. Und würden vermutlich von keinem Vormundschaftsgericht Deutschlands auch nur in Betracht gezogen, ganz egal, was mein Mann und ich in die Sorgerechtsverfügung schreiben. Einfach nur Sch…, das.

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